Reproduktionen und Kopien
Um Ihnen die Auswertung von Archivgut zu erleichtern und Sie bei Ihren Forschungen zu unterstützen, getattet das Stadtarchiv Leipzig das Anfertigen von Reproduktionen im Forschungssaal mit eigenem Handy, Smartphone oder eigener Kamera.
Dieses Angebot ist für Sie kostenlos, muss allerdings mit Auflagen verbunden und an Bedingungen geknüpft werden. Bei Ihrem Besuch können Sie eine entsprechende Erlaubnis zur eigenhändigen Anfertigung von Reproduktionen einholen, die die nachfolgenden Hinweise beinhaltet.
Sollten Sie Scans von Microfilmen an den Lesegräten anfertigen, können Sie diese auf einem privaten USB-Stick speichern. Die Kosten für Scans beziehungsweise Ausdrucke finden Sie unter Gebühren.
Hinweise zum Erstellen eigener Reproduktionen
Die Reproduktionen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch zu verwenden.
Für die Weitergabe, Verbreitung oder Veröffentlichung sowie die Verwendung zu gewerblichen Zwecken ist eine ausdrückliche Genehmigung des Stadtarchivs Leipzig einzuholen. Unsere Mitarbeiterinnen des Benutzerdienstes unterstützen Sie gerne.
Professionelle Reproduktionen erstellen wir natürlich gerne weiterhin für Sie - sprechen Sie uns einfach an!
Selbstfotografie
Bitte beachten Sie, dass:
- Fotografieren geräusch- und berührungslos erfolgen muss.
- weder Blitzlicht noch andere Hilfsmittel (Stativ, Leuchtmittel, Blendschutz) genutzt werden dürfen.
- gebundene Archivalien nicht zusätzlich beschwert oder der Falz überdehnt werden darf.
- die Ordnung innerhalb eines Archivales nicht verändert wird.
- eine Ausheftung einzelner Dokumente nicht gestattet ist.
- vom Archiv bereitgelegte Hilfsmittel zur Schonung des Archivguts (beispielsweise Buchkeile, Bleischnüre, Sandsäckchen) zu verwenden sind.
- andere Benutzerinnen und Benutzer nicht gestört werden.
Aufsichtscanner
An unserem Aufsichtscanner können Sie eigenständig Scans von Akten anfertigen. Über einen Touchscreen besteht die Möglichkeit, die Bilder zu bearbeiten und auf einem USB-Stick zu speichern. Gebühren werden pro gespeichertem Scan erhoben.
Nicht fotografiert und gescannt werden dürfen
- Archivalien, die archivrechtlichen Schutzfristen unterliegen oder durch deren Nutzung die Rechte noch lebender Personen beeinträchtig sind
- Archivalien, die sich nicht im Eigentum der Stadt Leipzig befinden (beispielsweise Deposita)
- Fotografien, Postkarten, Werke der bildenden Kunst und Plakate (auch innerhalb von Archivalien)
- Werke (beispielsweise gedruckte Bücher und Aufsätze, persönliche Briefe, Karten und Pläne), die noch Einschränkungen des Urheberrechtsgesetz und/oder dem derzeit geltenden Kunsturhebergesetz unterliegen
- Pergamenthandschriften
- Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier, die nicht plan gelegt sind
Anfertigung professioneller Reproduktionen
Gerne fertigen wir auf entsprechenden Antrag professionelle Reproduktionen für Sie an. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Reproduktionen. Es können Scans, Kopien oder Rückvergrößerungen von Rollfilmen und Fiches für Sie erstellt werden. Das Anfertigen von Reproduktionen ist gebührenpflichtig.
Bildnachweise
- Abkürzung Stadtarchiv Leipzig: StadtAL
- Signaturen bitte mit angeben
- bei Fotografien, wenn möglich, bitte Angaben zu Fotografin oder Fotograf machen
Beispiel Bildnachweis: StadtAL, Best. 0563 Fotosammlung/BA, Nr. 1982/13612 / Dagmar Agsten